Pyrotechnik – was ist erlaubt

Pyrotechnik – was ist erlaubt

Silvester steht vor der Tür. Um Punkt 00:00 Uhr will das neue Jahr feierlich eingeleitet werden. Feuerwerke sind dabei ein beliebtes Instrument. Doch nach dem Pyrotechnikgesetz 2010 gibt es einige Regeln, die es zu beachten gibt. 

Feuerwerkskörper sind in Kategorien eingeteilt und dürfen je nach Kategorie erst ab einem gewissen Alter, aber auch zum Teil nur mit einem Pyrotechnikausweis gezündet werden. Zusätzlich gibt es Verbote für die Verwendung.

Die Kategorien:
Kategorie F1 (ab 12 Jahren):
Dabei handelt es sich um Feuerwerkscherzartikel, wie etwa Wunderkerzen, Tischfeuerwerk oder Knallerbsen.

Kategorie F2 (ab 16 Jahren):
Diese Feuerwerkskörper sind beispielsweise Piraten, Baby-Raketen, Leuchtbatterien oder Kometenbatterien.

Kategorie F3 (ab 18 Jahren + Pyrotechnikausweis):
Unter das so genannte Mittelfeuerwerk fallen zum Beispiel Knallkörper oder wirkungsstarke Raketen

Kategorie F4 (ab 18 Jahren + Pyrotechnikausweis):
Hierbei handelt es sich um das Großfeuerwerk mit Feuerwerksbomben, Kugelbomben, Feuertöpfe, etc.

Aber es gibt auch Kategorien für lose pyrotechnische Sätze:

Kategorie S1 (ab 16 Jahren):
Diese pyrotechnischen Sätze mit geringer Gefahr sind etwa Bengalpulver oder Rauchpulver.

Kategorie S2 (ab 18 Jahren + Pyrotechnikausweis):
Die Verwendung ist nur mit Fachkenntnis erlaubt und beinhaltet alles, was nicht unter die Kategorie S1 fällt.

Welche Verbote gibt es?

Ein absolutes Verbot aller pyrotechnischen Gegenstände und Sätze ist in der Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten wie etwa Tankstellen.

Auch gilt ein absolutes Verbot aller pyrotechnischen Gegenstände und Sätze mit akustischem Effekt in oder in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder-, Alters-, oder Erholungsheimen, Tierheimen und Tiergärten.

Feuerwerkskörper der Kategorien F2-F4 sind im Ortsgebiet und innerhalb oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verboten. Sowie sind Feuerwerkskörper der Kategorien F2-F4 und Sätzen der Kategorien S1-S2 in geschlossenen Räumen verboten.
Bei diesen beiden Verboten kann diese durch eine spezielle Genehmigung aufgehoben werden.

Eine genauere Auflistung ist der Grafik zu entnehmen!

Quelle: LPD Wien  //  Fotocredit: Symbolfoto

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