Maßnahmen für das gesamte Bundesland Oberösterreich

Maßnahmen für das gesamte Bundesland Oberösterreich

Ab 20.10.2020 gelten in Oberösterreich folgende zusätzliche Regelungen 

 

Registrierungspflicht in der Gastronomie

  • Es gilt in sämtlichen geschlossenen Einrichtungen des Gastgewerbes Registrierungspflicht (Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer und, wenn vorhanden E-Mail-Adresse).
  • Die Betreiberin/der Betreiber bzw. eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter hat Datum und Uhrzeit (ev. auch Tischnummer) zu vermerken sowie die Daten vier Wochen lang aufzubewahren und danach zu löschen.

Registrierungspflicht und erhöhte Sicherheitsmaßnahmen im Pflegebereich

  • In Alten- und Pflegeeinrichtungen gilt für Besucherinnen/Besucher Registrierungspflicht (Name, Adresse, Telefonnummer, ev. E-Mail-Adresse). Zudem muss bekanntgegeben werden, welche Person besucht wird. Vor dem Betreten der Einrichtung wird Fieber gemessen.
  • Es gilt die konsequente Einhaltung der Hygienevorschriften sowie das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei Verdachtssymptomen von Covid-19 (z.B. Fieber, trockener Husten, Durchfall etc.) in den letzten zehn Tagen vor dem Besuch darf die Einrichtung nicht betreten werden.
  • Es sind je Bewohnerin/Bewohner und Tag maximal zwei Besucherinnen/Besucher – vorzugsweise aus dem nahen Verwandtenkreis – erlaubt. Die Besuche dürfen ausschließlich im Zimmer der Heimbewohnerin/des Heimbewohners, in einem eigens dafür vorgesehenen Bereich (Begegnungszone) oder im Freien stattfinden. Zudem sollen virtuelle Begegnungsräume ermöglicht werden.
  • Palliativ zu betreuende Bewohnerinnen/Bewohner oder jene die sich in einer anderen kritischen Lebensphase befinden, dürfen von mehr als zwei Personen täglich besucht werden. Voraussetzung ist die Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen und die Zustimmung der Heimleitung. 
     

Quelle: Land OÖ  //  Fotocredit: Symbolfoto

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