Lückenlose Aufarbeitung der Vorgänge im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen

Lückenlose Aufarbeitung der Vorgänge im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen

Die Aufarbeitung der Vorgänge im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen vom 31. Mai 2019 in Wien hat zum einen durch die Justiz und zum anderen durch die Dienstbehörde – die Landespolizeidirektion Wien – zu erfolgen

Das Bundesministerium für Inneres wird eine lückenlose Aufarbeitung der Vorgänge im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen vom 31. Mai 2019 in Wien sicherstellen. Diese Aufarbeitung hat zum einen durch die Justiz und zum anderen durch die Dienstbehörde – die Landespolizeidirektion Wien – zu erfolgen.

Die strafrechtlichen Ermittlungen wurden unmittelbar nach den Vorfällen durch einen Anlassbericht der Landespolizeidirektion Wien selbst eingeleitet und werden von der Staatsanwaltschaft Wien geführt.

Die Untersuchung von behaupteten oder evidenten Misshandlungsvorwürfen erfolgt auf Grundlage eines erst im Jahr 2018 im Zusammenwirken mit der Justiz und NGOs festgelegten Vorgehens, durch das bereits in der Vergangenheit die umfassende Aufarbeitung derartiger Vorwürfe sichergestellt worden ist.

Danach obliegt es jetzt einer eigenen Organisationeinheit der Landespolizeidirektion Wien, dem Referat für besondere Ermittlungen, unter der Leitung und im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien Beweismaterial (u.a. Videoaufzeichnungen) sicherzustellen und Erhebungen zu tätigen.

Der Staatsanwaltschaft Wien, die die Ermittlungen selbst durchführt, hat bereits Beweismittel erhalten und Vernehmungen durchgeführt. Die Landespolizeidirektion Wien hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe aus eigenem die Volksanwaltschaft und die zentrale Meldestelle für Misshandlungsvorwürfe im Innenministerium von den Vorwürfen in Kenntnis gesetzt.

Erste dienstrechtliche Maßnahmen wurden bereits durch die Landespolizeidirektion Wien als Dienstbehörde gesetzt. Nach Maßgabe der Ergebnisse der zügigen weiteren Ermittlungen werden unverzüglich die allenfalls zusätzlich erforderlichen dienstrechtlichen Konsequenzen gezogen werden.

"Die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit wird den Einsatz beim Demonstrationsgeschehen und die Vorfälle umfassend evaluieren und die aus dieser Evaluierung allenfalls resultierenden Ergebnisse umsetzen", betont der geschäftsführende Generaldirektor Franz Lang.

Quelle: BMI  Foto: ©  BMI/Alexander Tuma

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