Investitionsmotor Landwirtschaft – Maßnahmen für einen starken ländlichen Raum

Investitionsmotor Landwirtschaft – Maßnahmen für einen starken ländlichen Raum

Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger, Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer und die Präsidentin der Landwirtschaftskammer Oberösterreich LAbg. Michaela Langer-Weninger bei der heutigen Pressekoferenz

„Um Oberösterreich wieder stark zu machen, brauchen wir einen starken ländlichen Raum. Unsere landwirtschaftlichen Familienbetriebe haben hier eine ganz zentrale Bedeutung. Denn mehr als 100.000 Arbeitsplätze hängen in Oberösterreich direkt an der Landwirtschaft und der Lebensmittelwirtschaft. In Oberösterreich wollen wir die Gesundheit schützen und die Landwirtschaft unterstützen, um die regionale Lebensmittelversorgung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu sichern. Mit der Wiedereröffnung der Investitionsförderung als erste Maßnahme aus dem Oberösterreich-Plan haben wir bereits ein klares Signal gegeben, um den Investitionsmotor im heimischen Agrarbereich zum Brummen zu bringen. Denn Fakt ist: die Landwirtschaft braucht auch in Zukunft bestmögliche Rahmenbedingungen und eine entsprechende Unterstützung.“

Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer

„Im letzten Jahr konnten mit zahlreichen Entlastungs-, Unterstützungs- sowie Investitionsmaßnahmen wichtige Schritte zur Absicherung unserer Familienbetriebe gesetzt werden. Die Novelle des oberösterreichischen Raumordnungsgesetzes ermöglicht es auch kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben, Investitionen zu tätigen, sich weiter zu entwickeln und Einkommen auf den Höfen zu generieren. Die Lage auf den Rinder- und Schweinemärkten ist aufgrund der Corona-Schließungen in Gastronomie und Hotellerie weiter sehr angespannt. Die Landwirtschaftskammer fordert für die bäuerlichen Betriebe als Vorlieferanten der Gastronomie einen raschen Verlustersatz, um die Höfe vor der bestehendenwirtschaftlichen Existenzbedrohung zu schützen.“

Präsidentin der LK Oberösterreich LAbg. Michaela Langer-Weninger

„In der Periode 2014 - 2020 wurde mit Landesfördermittel in Höhe von knapp 180 Millionen Euro Gesamtinvestitionen von über einer Milliarde auf den landwirtschaftlichen Betrieben ausgelöst. Wir wissen, dass rund 80 Prozent dieses Geldes an regionale Firmen geht. Unsere landwirtschaftlichen

Familienbetriebe sind entscheidende Investoren, die sich auch weiterhin positiv entwickeln möchten. Ein Ausgleich für die durch Corona erlittenen Umsatzeinbußen auf den Fleischmärkten ist daher nicht nur für die Betriebe, sondern für den ländlichen Raum an sich von hoher Bedeutung. Seitens des Landes OÖ haben wir mit den Unterstützungen für die Vermarktungsorganisationen bereits wichtige Maßnahmen gesetzt.“

Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger

Stabile Rahmenbedingungen im Agrarland Oberösterreich

Die anhaltenden wirtschaftlichen Verwerfungen aufgrund der Corona-Pandemie belasten Unternehmen wie öffentliche Haushalte. Aufgrund des konsequenten Null- Schulden-Kurses der letzten Jahre kann das Land Oberösterreich jetzt mehr helfen als andere. Das 2019 für zwei Jahre beschlossene Agrarbudget wurde daher nicht nur in der ursprünglichen Form beibehalten, sondern um zusätzliche Mittel für die Investitionsförderung erweitert. „Die Corona-Pandemie hat unmissverständlich vor Augen geführt, wie wichtig eine starke Landwirtschaft und unsere regionale Versorgung mit Lebensmitteln sind. Unsere Bäuerinnen und Bauern sind eine tragende Säule, um Oberösterreich wieder stark zu machen. Mit den zusätzlichen 15 Millionen Euro für die mit Jahresbeginn erfolgte Öffnung der Investitionsförderung haben die landwirtschaftlichen Betriebe einen klaren Anreiz, in ihre Zukunft zuinvestieren“, so Landeshauptmann Mag Thomas Stelzer: „In den ersten beidenWochen des neuen Jahres sind bei der Abteilung Land- und Forstwirtschaft bereits über 500 Investitions-Anträge eingegangen. Stabile Rahmenbedingungen sorgen in Oberösterreich für eine leistungsfähige Landwirtschaft und einen starken ländlichenRaum.“

Lebensmittelsektor und Landwirtschaft zeigen sich investitionsfreudig

Dass die Investitionstätigkeit in der oberösterreichischen Landwirtschaft hoch geblieben ist, zeigt die Auswertung der Anträge für die Corona-Investitionsprämie.„Aus dem Sektor Nahrungs- und Genussmittel, Landwirtschaft, Forstwirtschaft sind aus Oberösterreich bereits 7.580 Anträge mit einem Investitionsvolumen von 1,03 Mrd. Euro eingegangen. Das sind fast 40 Prozent aller oberösterreichischen Anträge. Der oberösterreichische Lebensmittelsektor mit der Landwirtschaft als starker Basis zeigt damit auch in dieser Krisensituation seine Stärke und den stetigen Blick in dieZukunft“, erläutert Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer: „Die oberösterreichische Wirtschaft als Ganzes weist ein gutes Viertel aller österreichischen Anträge auf. Die Höhe der Investitionen beläuft sich auf knapp 7,5 Milliarden Euro.“

Die oberösterreichische Landwirtschaft hat einen überdurchschnittlich hohen Anteil an der gesamten Inlandsproduktion, das gilt auch für den starken Lebensmittelsektor. Daran hängen im Land ob der Enns knapp 100.000 Arbeitsplätze, in der Landwirtschaft selbst, aber auch im vor- und nachgelagerten Bereich von der Landtechnik bis hin zu den Molkereien. „Um die Krise schnell hinter uns zu lassen,steht unsere Wirtschaftspolitik auf drei Säulen: Arbeitsplätze sichern und neue schaffen, möglichst viele Ausbildungen anbieten und die Wirtschaft mit Investitionen für zukünftige Herausforderungen wie den Klimawandel fit machen. Die Landwirtschaft und der Lebensmittelsektor als Ganzes sind dafür ein maßgeblicher Faktor in Oberösterreich“, so Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer.

Entlastungspaket für Fleischmärkte

Auch die Bundesregierung hat im herausfordernden Jahr 2020 zahlreiche Entlastungs-, Unterstützungs- sowie Investitionsmaßnahmen für die Landwirtschaft beschlossen.

Vor allem durch das Vorziehen des Entlastungspakets von 50 Mio. Euro wurde in den vergangen zwei Jahren ein Volumen von 120 Mio. Euro an Entlastungen in der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen und an steuerlichen Entlastungen umgesetzt.

Der Landwirtschaftskammer war es wichtig, anders als bei den einmaligen Unterstützungen für die Wirtschaft, vorwiegend dauerhafte Entlastungen für die bäuerlichen Betriebe durchzusetzen.

Zusätzlich wurden für die besonders schwer getroffenen Branchen (Rinder und Schweine) außerordentliche Unterstützungen zur Steigerung der Vermarktungs- und Absatzaktivitäten zustande gebracht. Damit konnte der Marktpreis in den vergangenen Wochen stabilisiert werden.

„Dramatische Erlösverluste durch die Corona-bedingten Schließungen von Gastronomie und Hotellerie sorgen weiterhin für eine sehr angespannte Lage bei den Rindermästern und Schweinebauern. Seit April 2020 ist bereits ein Schaden von 70Millionen Euro entstanden. Und noch ist kein Ende der massiven Markt- Turbulenzen in Sicht. Die auflaufenden Verluste werden von Tag zu Tag größer. DieBauern können die Tiere nicht in ‚Kurzarbeit‘ schicken. Anders als bei anderenBranchen ist der Betriebsmittel-Einsatz weiterhin sehr hoch. Die heimischen Schweinebauern brauchen als Vorlieferanten für die Gastronomie dringend einen Verlustersatz, um die Höfe vor der bestehenden wirtschaftlichen Existenzbedrohungzu schützen“, fordert LK-Präsidentin Michaela Langer-Weninger: „Bezüglich einerpraktikablen Umsetzung des Verlustersatzes für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe auch in der Schweinebranche laufen derzeit intensive Gespräche mit dem Finanzministerium. Wir drängen vehement auf rasche Zusagen für eine wirksame Unterstützung, da die Marktsituation auch in den kommenden Monaten sehrherausfordernd sein wird.“

OÖ Raumordnungsgesetznovelle mit Verbesserungen für klein- und mittelbäuerliche Betriebe

Mehr Spielraum für biologische oder tierfreundliche Geflügelhaltung zur betrieblichen Existenzsicherung

Nach den Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes sind bei der bodenunabhängigen Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere (weniger als 50 Prozent des Futters vom eigenen Betrieb) Sonderwidmungen erforderlich. Diese Bestimmung führte vor allem bei kleinen und mittleren bäuerlichen Betrieben mit Geflügelhaltung zu erheblichen Erschwernissen beim Neubau von Stallungen. Dazu kommt, dass insbesondere im Geflügelfleischbereich der Inlandsbedarf bei weitem nicht aus der heimischen Produktion gedeckt werden kann. Daher wurde mit der Novelle des Raumordnungsgesetzes nunmehr für Betriebserweiterungen mit biologischer und besonders tierfreundlicher Geflügelhaltung die Bodenabhängigkeit bereits mit einer betrieblichen Futtergrundlage von mindestens 25 Prozent definiert. Damit ist in diesen Fällen beim Stallbau künftig keine Sonderwidmung mehr erforderlich. So können weitere klein- und mittelbäuerliche Betriebe einfach in die Geflügelhaltung einsteigen oder ihre Produktionskapazitäten erweitern, um zum Beispiel die Existenz ihres Betriebes im Vollerwerb abzusichern und die Versorgung mit hochwertigem Geflügelfleisch aus heimischer Produktion weiter zu steigern.

Erleichterungen für Neu – und Zubauten kleiner Hofstellen

Die Landwirtschaftskammer hat im Vorfeld der Gesetzesnovelle mit Nachdruck auf die eingeschränkten Ausbaumöglichkeiten für kleine land- und forstwirtschaftliche Betriebe hingewiesen. Die erzielten Erleichterungen für Neu- und Zubauten auf kleinen Hofstellen werden ausdrücklich begrüßt, da diese in vielen Fällen einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Existenzabsicherung kleinerer Betriebe leisten können.

Erweiterungen für Urlaub am Bauernhof möglich

Die Möglichkeit eines Zubaus für Urlaub am Bauernhof-Zwecke mit bis zu 60 Quadratmetern Bruttogrundfläche entspricht einer schon oft formulierten Forderung der Landwirtschaftskammer, um Wintergärten oder Erweiterungen von Zimmerflächen für Urlaub am Bauernhof vornehmen zu können. Durch diese Erleichterung kann das Angebot für die Gäste von Urlaub am Bauernhof noch weiter attraktiviert werden.

„Mein Fazit lautet: Raumordnung ist und bleibt ein viel diskutiertes Thema. Im Zuge derNovelle mussten viele unterschiedliche Standpunkte gegeneinander abgewogen und in einen tragbaren Kompromiss für alle Interessensgruppen gegossen werden. Aus Sicht der bäuerlichen Interessensvertretung beinhaltet die Novelle jedenfalls wichtige Ansätzezur wirtschaftlichen Existenzabsicherung kleinerer bäuerlicher Betriebe“, so die Präsidentin der Landwirtschaftskammer OÖ LAbg. Michaela Langer-Weninger.

Wichtige Maßnahmen seitens des Landes gegen Corona-bedingte Einkommenseinbußen

Die anhaltende Corona-Krise ist auch für die Landwirtschaft eine harte Bewährungsprobe. Seitens des Agraressorts wurden daher bereits wichtige Maßnahmen getroffen, um den Absatz für die landwirtschaftlichen Betriebe möglichst ungestört zu halten.

„Die Aufrechterhaltung des Agrar-Budgets von rund 84 Millionen Euro 2021 ermöglicht die Weiterführung der Landesmaßnahmen wie 17 Millionen Euro für das ÖPUL- Programm und 13 Millionen Euro für die Berglandwirtschaft in den benachteiligten Regionen. Zusätzlich haben wir zur Unterstützung der landwirtschaftlichen Märkte an den entscheidenden Punkten eingegriffen. Insbesondere die Aktivitäten der regionalen Erzeugergemeinschaften sind in dieser schwierigen Marktsituationen besonders wichtig. Die Ankaufsbeihilfe für Rinder im Ausmaß von knapp 120.000 Euro und weitere 100.000 Euro zur Übernahme der Export-Untersuchungskosten stabilisierten den Markt erheblich. Auch der Verband österreichischer Schweinebauern wurde für den Ausbau der Vermarktungsaktivitäten mit zusätzlichen 500.000 Euro aus einer Bund-Länder-Finanzierung unterstützt. Das kann aber nur ein erster Schritt sein. Durch die anhaltende Nachfrage-Schwäche in der Gastronomie und dem Außer-Haus Verzehr sind große Schäden in der heimischen Tierproduktion, insbesondere im Schweine- und Rindfleischsektor, entstanden. Diese belaufen sich mittlerweile auf rund 70 Millionen Euro. Die angekündigten Unterstützungen für geschädigte Zulieferer in die Gastronomie müssen daher auch die landwirtschaftlichen Betriebe miteinschließen“, so Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.

Quelle: Land OÖ  //  Fotocredit: Denise Stinglmayer

 

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