Der Pandemie wegen entfällt auch heuer der Silvester-Rummel mit Platzkonzerten, Standlmarkt, Mitternachtswalzer und dem Neujahrsschießen der Prangerschützen.
KEIN SILVESTER-RUMMEL AUF DEM RATHAUSPLATZ
Die Stadtgemeinde Gmunden weisst darauf hin, dass das private Abschießen von Feuerwerkskörpern ab der Klasse F2 (Schweizer Kracher, Raketen, Batterie-Feuerwerke) im gesamten Stadtgebiet ausnahmslos verboten ist. Nur harmlose Artikel der Klasse F1 (Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerke), die auch an Kinder unter 12 Jahren verkauft werden dürfen, sind zulässig.
Abgesehen von der Illegalität von Privatfeuerwerken im Stadtgebiet, gibt es auch viele gute Gründe, auf die Knallerei zu verzichten: Feinstaub-, Müll-, Schwermetall- und CO2-Belastung, Kinderarbeit bei der Herstellung in Fernost, schwere Unfälle und das Verschrecken der Wild- und Haustiere.
Quelle: Stadtamt Gmunden, FB // Fotocredit: Symbolfoto