Feierlichkeiten mit bis zu 100 Personen sollen in Gaststätten gestattet werden

Feierlichkeiten mit bis zu 100 Personen sollen in Gaststätten gestattet werden

Wirtschaftsbund - Klare Regelungen und Planungssicherheit sollen große Veranstaltungen in Gastronomie und Hotellerie ermöglichen

„Für Gastronomie und Hotellerie bedeutet der Wegfall großer Veranstaltungen wie etwa Hochzeitsgesellschaften, Familienfeierlichkeiten oder Geburtstagsfeiern einen Totalausfall, der schwer zu kompensieren ist. Zudem sind geleistete Anzahlungen oftmals bereits investiert worden, die Rückerstattungen stellen somit viele Betriebe vor große Herausforderungen“, so Kurt Egger, Generalsekretär Wirtschaftsbund Österreich.

Der Umsatzverlust durch den Entfall von größeren Veranstaltungen betrifft nicht nur die Gastronomie und Hotellerie, sondern auch einen weiten Kreis an Dienstleistern: „Die angespannte Lage trifft neben den Wirten viele externe Dienstleister wie etwa Zulieferer, Blumenhändler, Dekorateure oder Musiker. Sie alle kämpfen derzeit um ihre Existenzen“, so Kurt Egger.

Feierlichkeiten sind derzeit nur im engen familiären Kreis erlaubt, wohingegen Kulturveranstaltungen ab dem 29. Mai wieder mit 100 Personen zugelassen sind. Hier gilt es, rasch nachzubessern und einen Fahrplan für große Veranstaltungen in Gaststätten vorzulegen.

„Neben den Städten ist auch die regionale Gastronomie stark betroffen und braucht Familienfeierlichkeiten, um überleben zu können. Wie für die Kultur- und Veranstaltungsbrache benötigt es hier klare Regelungen und Planungssicherheit. Gewissheit, dass die geplante Feier stattfinden kann, beruhigt nicht nur die Kunden, sondern sichert das Überleben der heimischen Gastronomen und Hoteliers sowie externen Dienstleister“, so Kurt Egger.

Quelle: Österreichischer Wirtschaftsbund Valentin Petritsch Pressesprecher & Leitung Kommunikation / ots  //  Fotocredit: Symbolfoto

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