Unsichtbare Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen prinzipiell ungültig ... ABER:
Der Winter hat in Österreich Einzug gehalten. Eine von vielen unangenehmen Nebenerscheinungen von Schnee sind eingeschneite Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen.
"Nicht identifizierbare runde Verkehrszeichen verlieren bei Schnee ihre Gültigkeit. Insbesondere 'Vorrang geben' sowie 'Halt'-Schilder behalten ihre Gültigkeit aber auch dann, wenn sie von Schnee bedeckt sind. Sie sind an ihrer äußeren Form eindeutig zu erkennen und müssen daher auch bei Schneefall beachtet werden", stellt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer klar.
Ähnlich verhält es sich mit Bodenmarkierungen. Wenn diese durch Schnee unsichtbar werden, sind sie prinzipiell ungültig. Kurzparkzonen gelten aber auch bei nicht sichtbaren Bodenmarkierungen, da sie durch Verkehrszeichen kundgemacht sind. "Ist auch das Verkehrszeichen aufgrund der Schneelage unkenntlich, kann im Falle einer Strafe auf fehlendes Verschulden aufgrund mangelnder Erkennbarkeit plädiert werden. Die Beweislage ist in diesem Fall allerdings sehr schwierig, da der Schnee natürlich auch rasch wieder schmelzen kann und somit schwer nachzuweisen ist, dass ein Verkehrszeichen tatsächlich nicht zu erkennen war", weiß der ÖAMTC-Experte. Er rät deshalb, das entsprechende Schild gleich nach einer Beanstandung oder einer vermuteten Anzeige zu fotografieren.
Verschneite Straßen fordern verstärkte Rücksichtnahme
Grundsätzlich sind bei von Schnee bedeckten Bodenmarkierungen die allgemeinen Straßenverkehrsregeln, vor allem betreffend die Lage der Fahrbahnmitte, anzuwenden. "Auf dem äußerst linken bzw. rechten Fahrstreifen einer Richtungsfahrbahn darf nach links bzw. rechts abgebogen werden. Auf einem etwaigen dritten mittleren Fahrstreifen darf nur gerade aus weitergefahren werden", erklärt der ÖAMTC-Chefjurist.
Prinzipiell ist in derartigen Ausnahmefällen verstärkt Rücksicht zu nehmen – insbesondere auf ortsfremde Personen.
Vor Stopptafeln oder roten bzw. gelben Ampellichtern ist unbedingt rechtzeitig anzuhalten, auch wenn die Haltelinien nicht erkennbar sind. "Danach kann man sich langsam in die Kreuzung vortasten, bis ausreichend Sicht für eine gefahrlose Weiterfahrt besteht", rät der ÖAMTC-Experte.
Schnee auf einer Busspur oder einem Schutzweg ist kein Freibrief zur Nutzung durch Autofahrer. Hinweiszeichen oder gelb blinkende Lichter zur Kennzeichnung des Fußgängerübergangs sind unbedingt auch bei Schneelage zu beachten. Fußgänger sollten aber auch verstärkte Aufmerksamkeit an den Tag legen und Schutzwege nur dann betreten, wenn Fahrzeuge noch weit genug entfernt sind, sodass sie rechtzeitig anhalten können. Auch hier ist verstärkte Rücksichtnahme gefragt.
Vorsicht ist auch bei Hauseinfahrten geboten. Auch wenn Gehsteig-Abschrägungen durch Schnee bedeckt sind, darf das Auto nicht vor Hauseinfahrten abgestellt werden. "Sowohl eine Abschleppung als auch eine Besitzstörungsklage können drohen", warnt der ÖAMTC-Experte abschließend.Hinweiszeichen oder gelb blinkende Lichter zur Kennzeichnung des Fußgängerübergangs sind unbedingt auch bei Schneelage zu beachten. Fußgänger sollten aber auch verstärkte Aufmerksamkeit an den Tag legen und Schutzwege nur dann betreten, wenn Fahrzeuge noch weit genug entfernt sind, sodass sie rechtzeitig anhalten können. Auch hier ist verstärkte Rücksichtnahme gefragt.
Vorsicht ist auch bei Hauseinfahrten geboten. Auch wenn Gehsteig-Abschrägungen durch Schnee bedeckt sind, darf das Auto nicht vor Hauseinfahrten abgestellt werden. "Sowohl eine Abschleppung als auch eine Besitzstörungsklage können drohen", warnt der ÖAMTC-Experte abschließend.
Quelle: oeamtc.at
https://www.oeamtc.at/presse/eingeschneite-verkehrszeichen-was-gilt-29572467
Bild: © ÖAMTC/Aloisia Gurtner