Der leise Tod der Bienen

Die österreichische Umweltschutzorganisation Global 2000 hat Rechtsmittel gegen die vom Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) gewährten „Notfallzulassungen“ dreier EU-weit verbotener Neonicotinoide zum Anbau von Zuckerrüben eingelegt.

Seit 14 Tagen liegen bei der Behörde „Bescheidbeschwerden“ vor, in denen dargelegt wird, dass die erteilten Notfallzulassungen gegen die EU-Pestizidverordnung (EG) Nr.1107/2009 verstoßen. Unterstützt wird die Argumentation von Global 2000 durch ein schwedisches Gerichtsurteil, sowie durch Dokumente der deutschen Zulassungsbehörde BVL, die der Umweltschutzorganisation vorliegen.

Im Rahmen eine Pressekonferenz appelliert Global 2000 an die zuständige Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger, der Verschleppungstaktik ihrer Behörde ein Ende zu setzen und eine rechtliche Abklärung der Zulässigkeit dieser Ausnahmegenehmigungen zu ermöglichen.

„GLOBAL 2000 kämpft jetzt auch mit Rechtsmitteln für die Bienen, denn die österreichische Notfallzulassung ist eine missbräuchliche Umgehung des europäischen Pestizidverbots“, erklärt Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker bei GLOBAL 2000: „Es macht keinen Sinn, ein Verbot für gefährliche Pestizide zu erlassen, um diese nur wenige Monate später wieder zuzulassen. Diese Zulassung ist rechtlich nicht gedeckt.“ Burtscher-Schaden weist darauf hin, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit die Risiken für Honigbienen, Wildbienen und andere bestäubende Insekten als „unannehmbar“ bezeichnete.

Drohende Verschleppung durch BAES

„In Österreich blockiert das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) bis heute eine gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Notfallzulassungen, da es die Zulassungsbescheide zurückhält, und sich bis zum heutigen Tag sogar weigert, eine bescheidmäßige Begründung für die Nicht-Herausgabe der Zulassungsbescheide zu geben“, erklärt der Experte für Umweltrecht am Ökobüro, Gregor Schamschula: „Mit dieser Vorgehensweise, die unserer Ansicht nach rechtswidrig ist, erschwert oder verhindert die Behörde eine gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Notfallzulassung.“

„Uns ist bewusst, dass die Behörde es in der Hand hat, das Verfahren so lange zu verzögern, bis durch Ablauf der Notfallzulassung mit Ende Mai automatisch auch das Rechtsmittel gegen diese Notfallzulassung seine Wirksamkeit verliert“, ergänzt Burtscher-Schaden: Eine Klärung der Rechtmäßigkeit der Behördenentscheidung ist im öffentlichen Interesse und dringend notwendig. Global 2000 appelliert mit Nachdruck an das BAES und die Ministerin, die Beschwerden umgehend an das Bundesverwaltungsgericht weiterzuleiten, mit dem Ersuchen um Behandlung vor Ablauf der Bescheidfrist.

Frankreich, Großbritannien, Deutschland und Schweden: keine Umgehung durch Notfallzulassungen

Anträge auf Notfallzulassungen von neonicotinoiden Saatgutbeizmitteln für die Zuckerrübe wurden auch in Frankreich, Großbritannien und Deutschland gestellt, sind aber abgelehnt worden. Die schwedische Zulassungsbehörde KEMI hingegen hatte die Anträge schwedischer Rübenbauern ursprünglich positiv beschieden. Nachdem eine schwedische Umweltorganisation Zugang zu diesen Bescheiden erhielt und diese anfocht, hob ein schwedisches Gericht diese Zulassungsentscheidungen der Behörde auf.

„In Österreich wird das Neonicotinoid-Verbot jedoch per „Notfallzulassung“ ausgehebelt. Somit können bienengefährliche Saatgutbeizmittel auf geschätzten 40.000 Hektar Rübenfläche erneut zur Anwendung kommen. GLOBAL 2000 wird weiter für den Schutz der Bienen kämpfen und alles daran setzen, dass die Rechtmäßigkeit der Notfallzulassung durch ein unabhängiges Gericht geklärt wird“, so Burtscher-Schaden abschließend.

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