CO2-Emissionen beim Autokauf noch stärker beachten

CO2-Emissionen beim Autokauf noch stärker beachten

Laut ÖAMTC sind ab  2020 alle Autosteuern CO2-abhängig

Für Käufer eines neuen Pkw stehen mit dem Steuerreformgesetz zwei Änderungen ins Haus: Einerseits kommt es ab 1. Jänner 2020 zu einer weiteren Ökologisierung der Normverbrauchsabgabe (NoVA), die gleichzeitig auch an das neue Messverfahren WLTP angepasst wird. Andererseits errechnet sich die motorbezogene Versicherungssteuer für Neuzulassungen ab 1. Oktober 2020 nicht mehr nur aus der Leistung, sondern auch aus dem CO2-Ausstoß.

"Damit hängen ab Oktober 2020 alle direkten Autosteuern von den CO2-Emissionen ab. Sowohl im Sinne der Umwelt als auch in Bezug auf die Steuerlast ist es für Neuwagenkäufer also von Vorteil, künftig noch stärker auf den CO2-Ausstoß zu achten", rät ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte Martin Grasslober. Der Mobilitätsclub sieht die beschlossenen Änderungen grundsätzlich positiv: Weil nur Neuzulassungen betroffen sind, hat jeder Käufer seine Steuerlast selbst in der Hand – und alle übrigen Autofahrer werden nicht zwangsbelastet.

ÖAMTC-Rechner hilft bei Berechnung der Steuerlast

Beim Mobilitätsclub gibt es immer wieder Anfragen, was passiert, wenn man jetzt ein Auto oder Motorrad – bei denen es auch zu Änderungen kommt – kauft, es aber erst im kommenden Jahr geliefert wird. Der ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte erklärt: "Erfolgt die Übergabe vor dem 1. Juni 2020, muss man sich keine Sorgen über eine eventuell höhere NoVA machen. Denn wer vor 1. Dezember 2019 einen unwiderruflichen Kaufvertrag abgeschlossen hat, hat die Wahl zwischen der alten und der neuen NoVA-Regelung." Die neue Regelung bei der motorbezogenen Versicherungssteuer gilt nur für Fahrzeuge, die ab dem 1. Oktober 2020 neu zugelassen werden. "Für alle Fahrzeuge, die bereits davor zugelassen wurden, ändert sich also nichts", erläutert Grasslober.

Wie hoch die Steuerlast durch die NoVA und die motorbezogene Versicherungssteuer für Autos, aber auch für Motorräder wäre und ob es sich vielleicht sogar lohnt, auf die neue Regelung zu warten, kann man sich unter www.oeamtc.at/thema/steuern-abgaben ausrechnen. Weil NoVA und motorbezogene Versicherungssteuer getrennt berechnet werden, findet man den Rechner beim Klick auf den jeweiligen Artikel.

Quelle: ÖAMTC | Öffentlichkeitsarbeit  //  Fotocredit: Symbolfoto
 

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